§ 184b StGB unterscheidet insbesondere Verbreitung, Zugänglichmachen, Abruf und Besitz. Für die Verteidigung sind Dateiherrschaft, Kenntnis, Herkunft, technische Speicherwege und die konkrete Art des Inhalts entscheidend.
Warum technische Details zentral sind
Dateien können durch Downloads, Messenger-Automatiken, Synchronisation, Cache-Funktionen oder fremde Nutzung auf ein Gerät gelangen. Das ersetzt keine rechtliche Bewertung, beeinflusst aber die Fragen nach Kenntnis und tatsächlicher Verfügungsgewalt.
Eine belastbare Verteidigung betrachtet Fundpfad, Metadaten, Zeitstempel, Account-Zuordnung und Gerätezugriffe gemeinsam.
Abruf, Besitz und Verbreitung trennen
Der Gesetzestext erfasst verschiedene Handlungsformen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Strafrahmen. Ermittlungsakten verwenden anfangs oft Sammelbegriffe; die Verteidigung muss jede Datei und jedes behauptete Verhalten rechtlich zuordnen.
Was nach einer Durchsuchung wichtig ist
Notieren Sie, welche Geräte wo gefunden wurden und wer sie genutzt hat. Verändern Sie keine verbliebenen Datenbestände. Die forensische Dokumentation und die Auswahl der ausgewerteten Dateien werden später anhand der Akte geprüft.
- Nutzerkonten und Gerätezuordnung
- Automatische Downloads und Synchronisation
- Dubletten, Vorschaubilder und gelöschte Bereiche