Strafverteidigung · bundesweit
Sexualstrafrecht.
Verteidigung vor Vorverurteilung.
Ein Vorwurf verändert in Stunden, was über Jahre aufgebaut wurde. Rechtsanwalt Markus Chilcott und sein Team ordnen die Akte, schützen Ihre Rechte und entwickeln eine Verteidigung, bevor eine vorschnelle Erklärung Fakten schafft.
Was ist passiert?
Starten Sie bei Ihrer Situation.
Nicht jedes Verfahren beginnt gleich. Wählen Sie den Punkt, an dem Sie gerade stehen – mit klaren nächsten Schritten statt pauschaler Versprechen.
Alle Fachthemen ansehen →Erste Hilfe im Ermittlungsverfahren
Vorladung im Sexualstrafrecht: Was jetzt zu tun ist
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Hausdurchsuchung: ruhig bleiben, Rechte sichern
frühzeitigTatvorwurf verstehen
§ 177 StGB: sexueller Übergriff, Nötigung, Vergewaltigung
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§ 184b StGB: Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
frühzeitigDigitales Sexualstrafrecht
§ 184c StGB: jugendpornographische Inhalte
prüfenBeweiswürdigung
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

Verantwortliche Strafverteidigung
Markus Chilcott. Strafverteidiger aus Überzeugung.
Seit mehr als 20 Jahren steht Rechtsanwalt Markus Chilcott Beschuldigten in strafrechtlichen Verfahren zur Seite. Die Kanzlei bearbeitet nach eigenen Angaben rund 600 Strafsachen jährlich und ist an 25 Standorten erreichbar.
- Erfahrung
- Mehr als 20 Jahre
- Praxis
- Rund 600 Strafsachen pro Jahr
- Präsenz
- 25 Standorte bundesweit
Unser Arbeitsprinzip
Erst verstehen. Dann entscheiden. Präzise handeln.
Sexualstrafverfahren brauchen Ruhe, Diskretion und Widerspruchsfreiheit. Deshalb folgt die Verteidigung einem nachvollziehbaren Ablauf.
Kanzleiarbeit kennenlernen →- 01
Schutzraum schaffen
Kontaktwege ordnen, Fristen sichern und spontane Aussagen verhindern.
- 02
Aktenlage rekonstruieren
Aussagen, digitale Spuren und objektive Befunde in eine belastbare Chronologie bringen.
- 03
Verteidigungsziel festlegen
Schweigen, Stellungnahme oder Beweisantrag aus Akte und Ziel ableiten.
- 04
Konsequent umsetzen
Mit einem festen Ansprechpartner und klaren nächsten Schritten durch jede Verfahrensphase.
Regional präsent
25 Standortseiten. Eine Verteidigungsstrategie.
Persönliche Erreichbarkeit vor Ort, bundesweit koordinierte Aktenarbeit und ein einheitlicher Qualitätsanspruch.
Alle Standorte öffnen →Bundesweit heißt konkret
Gerichtstermine überall. Besprechungen planbar.
Akteneinsicht und strategische Arbeit erfolgen zentral koordiniert. Persönliche Termine werden regional geplant; auf Wunsch sind vorbereitende Besprechungen auch digital möglich.
Schnelle Antworten
Vier Fragen, die fast jedes Erstgespräch prägen.
01Soll ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Als beschuldigte Person müssen Sie einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Eine Aussage sollte regelmäßig erst nach Akteneinsicht und strategischer Prüfung erwogen werden.
02Was ist bei einer Hausdurchsuchung wichtig?
Nicht zur Sache äußern, keinen Widerstand leisten, Beschluss und Sicherstellungsverzeichnis verlangen und unverzüglich eine Strafverteidigung kontaktieren.
03Kann die Kanzlei mich bundesweit verteidigen?
Ja. Strafverteidigung ist nicht auf den Kanzleisitz beschränkt. Gerichtstermine, Akteneinsicht und Besprechungen lassen sich bundesweit organisieren.
04Was kostet eine Verteidigung im Sexualstrafrecht?
Die Kosten hängen von Aktenumfang, Verfahrensstand, technischer Komplexität und möglichen Gerichtsterminen ab. Der Leistungsumfang sollte vor Mandatierung transparent schriftlich vereinbart werden.
Vertrauliche Ersteinschätzung